Fassung vom 01.01.2024
1. Eine Anmeldung ist für die Teilnehmenden verbindlich, wenn die Anmeldung telefonisch, persönlich oder
per E-Mail erfolgte und die ausgeschriebene Anzahlung bzw. der Teilnahmebeitrag eingegangen ist.
2. Mit Abschicken der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Daten
gemäß DSGVO gespeichert und für die Abwicklung des Retreats insbesondere an das Seminarhaus zur
Vorbereitung der Rechnungslegung weitergeleitet werden.
3. Alle Teilnehmenden sind während der gesamten Veranstaltung für sich, ihr Wohlergehen und ihr
Eigentum selbst voll verantwortlich. Sollten sich aus irgendwelchen Gründen Haftungsansprüche eines
Teilnehmenden an den Veranstalter ergeben, ist die Haftung des Veranstalters auf die Höhe des gezahlten
Teilnehmerbeitrages begrenzt.
4. Teilnahmegebühren sind jeweils vor Beginn einer Veranstaltung vollständig zu bezahlen.
5. Wird eine Veranstaltung insgesamt abgesagt, erhalten die betroffenen Teilnehmenden vollständig die für
diese Veranstaltung geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche von Seiten der Teilnehmenden sind
ausgeschlossen. Eine Angabe von Gründen für die Absage ist nicht erforderlich.
6. Bei Abbruch der Veranstaltung aus nicht von dem Veranstalter verschuldeten Gründen erfolgt keine
vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7. Bei Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung gilt folgendes:
a) Erfolgt die Stornierung bis jeweils 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro erhoben. Eine etwa bereits geleistete Anzahlung wird im
übrigen zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung wird die volle Anzahlung einbehalten.
b) Bei Stornierung ab dem dritten Tag vor der Veranstaltung, Nicht-Anreise am Veranstaltungstag oder
vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die vollständige Teilnahmegebühr fällig.
c) Darüber hinaus können noch Stornokosten in Bezug auf eine gebuchte Unterbringung (beispielsweise im
Seminarhaus) anfallen.
8. Stornierungen bzw. Abmeldungen sind bitte ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
Wenn aus irgendwelchen Gründen Teile der vorherstehenden Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder
werden, so verlieren die übrigen Teile nicht ihre Wirksamkeit. Die Vertragspartner verpflichten sich in so
einem Fall, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die sinngemäß die Absicht beider
Vertragsparteien wiedergibt.